Der Plagiatsstreit zwischen dem Schweizer Möbelhersteller USM und einem Nürnberger Händler über das Design teurer Metallmöbel beschäftigt nun den Bundesgerichtshof. Wurde hier das Urheberrecht verletzt?


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Markante Konstruktion: USM-Möbel sind für viele ein Statussymbol
Foto: Christian Charisius / dpa
Die Regale und Sideboards des Möbelsystems USM Haller bestehen aus Rundrohren,kugelförmigen Verbindungsknoten und farbigen Metallplatten. Die Konstruktionen mit dem verchromten Stahlgerippe sind längst ein begehrter Designklassiker,für den äußerst üppige Preise aufgerufen werden.
Mithilfe dieser Formsprache verdient auch ein Nürnberger Möbelhändler Geld. Das Schweizer Unternehmen USM hat ihn allerdings verklagt.
Diesen Donnerstag verhandelt nun der Bundesgerichtshof (BGH) über die Frage,ob die USM-Möbel vor Nachahmern gefeit sind – und es sich bei ihnen überhaupt um urheberrechtlich geschützte Kunstwerke handelt. Oder hat USM Haller,wie der Nürnberger Unternehmer Michael Johner argumentierte,das ikonische Design womöglich gar selbst kopiert?
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Lesen Sie hier mehr zum Thema: Möbel von USM Haller gelten als Statussymbole – wie der Nürnberger Händler beweisen will,dass das Unternehmen das berühmte Design selbst weitgehend kopiert hat.
Aktenzeichen: I ZR 96/22
apr/dpa
