Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Ruppert, der Landkreis Göppingen befindet sich wie die meisten Kommunen in Baden-Württemberg in einer äußerst schwierigen Haushaltslage, in der harte Einschnitte vor allem im sozialen Bereich unumgänglich erscheinen und in der die kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage nicht noch weiter belastetet werden können. In dieser finanziell dramatischen Situation müssen aus ...
Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Ruppert,
der Landkreis Göppingen befindet sich wie die meisten Kommunen in Baden-Württemberg in einer äußerst schwierigen Haushaltslage,in der harte Einschnitte vor allem im sozialen Bereich unumgänglich erscheinen und in der die kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage nicht noch weiter belastetet werden können.
In dieser finanziell dramatischen Situation müssen aus unserer Sicht die Sparkassen ihre Gewinne vollständig an die jeweiligen kommunalen Träger – in unserem Fall den Landkreis Göppingen – ausschütten,soweit dies mit Blick auf die Vorgaben des Sparkassengesetzes Baden-Württemberg und die notwendige Sicherheitsrücklage rechtlich zulässig ist.
Nach unserem Verständnis des Sparkassengesetzes Baden-Württemberg dürfen Sparkassen ihren Überschuss,der über die gesetzlich erforderliche Zuführung in die Sicherheitsrücklage hinausgeht,mit Beschluss ihres Verwaltungsrats für öffentliche,im Sinne des Steuerrechts gemeinnützige Zwecke,an ihre kommunalen Träger ausschütten oder selbst für solche Zwecke verwenden. Unter diese gemeinnützigen Zwecke fallen u.a. die Bereiche Bildung,Kultur,Jugendhilfe und das Wohlfahrtswesen.
Der Rechnungshof des Landes Hessen hat in diesem Zusammenhang – wenn auch mit etwas anderen rechtlichen Grundlagen als in Baden-Württemberg – gefordert,dass die Sparkassen deutlich mehr Zahlungen an die finanziell angeschlagenen Kommunen leisten und sie so mehr an ihren Gewinnen beteiligen sollten:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-rechnungshof-fordert-mehr-sparkassen-sollen-gewinne-mit-kommunen-teilen-100.html
Wir bitten deshalb um Ihre Einschätzung,ob dies aus Ihrer Sicht auch in Baden-Württemberg in größerem Maße erfolgen sollte,insbesondere vor dem Hintergrund der besagten finanziellen Situation vieler Kommunen sowie des öffentlichen Auftrags,der den Sparkassen gesetzlich obliegt.
Es würde uns sehr freuen,wenn wir hierzu eine kurzfristige Stellungnahme von Ihnen erhalten könnten.
Herzlichen Dank bereits im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Strommer
Vorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Göppingen