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Commerzbank-Tower in der Skyline von Frankfurt am Main
Foto: Andreas Arnold / dpa
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhoben. Bei den vier Männern handelt es sich um zwei Briten im Alter von 66 und 59 Jahren,einen 61-jährigen Deutschen und einen 60-jährigen US-Amerikaner. Sie sind nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft für einen Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro verantwortlich.
Damit treibt die Frankfurter Justiz die strafrechtliche Aufarbeitung von betrügerischen Cum-Ex-Aktiendeals zulasten der Staatskasse voran. Bei Cum-Ex-Deals ließen sich Investoren von Finanzämtern Steuern auf Dividenden erstatten,die gar nicht gezahlt worden waren. Dafür schoben Beteiligte rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her.
Ihre Hochphase hatten diese Geschäfte von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge entstand dem Fiskus ein zweistelliger Milliardenschaden. 2012 reagierte der Gesetzgeber,2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals läuft seit Jahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat in dem Ermittlungskomplex,einschließlich der nun auf den Weg gebrachten Klage insgesamt sieben Anklagen erhoben,zwölf Angeklagte wurden von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden teilweise bereits rechtskräftig verurteilt. Die Behörde ermittelt in Bezug auf Cum-Ex nach eigenen Angaben noch in zehn »umfangreichen Verfahrenskomplexen« gegen insgesamt 39 Beschuldigte.
fdi/dpa
