Die Wohnung? 38 Quadratmeter. Die Miete? Rund 190 Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel. Nun muss die Immobilienbesitzerin mehrere Zehntausend Euro Strafe zahlen.
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Mieter machen mit einem Banner auf überhöhte Mieten in Berlin aufmerksam
Foto: IPON / IMAGO
Eine Berliner Wohnungseigentümerin muss wegen stark überhöhter Miete ein Bußgeld von über 26.000 Euro zahlen. Es ist der erste rechtskräftige Bescheid wegen eines Mietwuchers in Friedrichshain-Kreuzberg,wie der Bezirk mitteilte.
Die 38-Quadratmeter-Wohnung hatte demnach eine Miete,die rund 190 Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel lag – erlaubt wären höchstens 20 Prozent mehr. Zusätzlich muss die Vermieterin der ehemaligen Mieterin rund 22.000 Euro zu viel gezahlte Miete zurückerstatten,wenn diese einen Antrag stellt. Sie wird über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Ursprünglich hatte die Eigentümerin gegen den Bescheid Einspruch eingelegt,zog diesen jedoch einen Tag vor der angesetzten Gerichtsverhandlung zurück. Damit ist das Bußgeld nun rechtskräftig.
Erst Anfang März hatte der Berliner Senat eine Mietpreisprüfstelle eingerichtet,an die sich Mieterinnen und Mieter wenden können,wenn sie den Verdacht haben,zu viel zu zahlen. Seitdem bestätigte die Prüfstelle in mehr als 93 Prozent der Fälle eine überhöhte Miete.
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Um den Druck auf den Wohnungsmarkt langfristig zu verringern,hat der Bundestag an diesem Donnerstag den sogenannten Bauturbo beschlossen. Das Gesetz soll Baugenehmigungsverfahren in den einzelnen Kommunen beschleunigen. Mehr dazu lesen Sie hier.
lkö/dpa