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Pflegerin und Bewohnerin eines Heims in Filderstadt
Foto: Marijan Murat / dpa
Die Pflege im Heim wird für Bewohnerinnen und Bewohner wegen selbst zu bezahlender Anteile immer teurer. Mit Stand 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 3364 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig – monatlich 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als zum 1. Juli 2025,wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Die Koalition arbeitet zwar gerade an einer Pflegereform. Diese zielt tendenziell allerdings darauf ab,staatliche Entlastungen abzuschwächen – und könnte die von den Pflegebedürftigen selbst zu zahlenden Summen also noch erhöhen.
Regional gibt es große Unterschiede. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim in Bremen mit nun durchschnittlich 3761 Euro und im Saarland mit 3695 Euro pro Monat. Nur in Sachsen-Anhalt lag die Belastung mit im Schnitt 2891 Euro im ersten Heimjahr unter der Schwelle von 3000 Euro.
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil nur für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt,anders als die Krankenversicherung,nur einen Teil der Kosten. Im Heim kommen dann noch Zahlungen der Bewohnerinnen und Bewohner für Unterkunft und Verpflegung,Investitionen in die Einrichtungen und Umlagen für Ausbildungskosten hinzu.
Neuer Gesetzentwurf: Höhere Beiträge,weniger Leistungen – so teuer wird die Pflege für die Bürger




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Betroffene der Pflegereform: »Bei den aktuellen Debatten sorge ich mich um das Haus«Aufgezeichnet von Benjamin Bidder,Florian Diekmann und Matthias Kaufmann




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Verbandschefin Ulrike Elsner sagte: »Es gab Nachholbedarf,und es ist richtig,dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein,dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.« Es brauche eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform müsse eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen. Patientenvertreter und Sozialverbände fordern schon seit Jahren Entlastungen von immer höheren Zuzahlungen. Eine »Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile« stand auch als Prüfauftrag für eine Kommission im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Teil der Reform soll auch sein,die generelle Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen. Hintergrund der Pläne ist,dass sich die Finanznöte der Pflegeversicherung zuspitzen. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risikopuffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll daher ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden.
Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgelegt,um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Der Beitrag für Kinderlose soll demnach aber leicht auf 4,3 Prozent steigen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige.
fdi/dpa
