Verbraucherschutz Bundestag beschließt neue Regeln für »Buy now, pay later«-Käufe

Bei Einkäufen auf Pump über das Internet können Verbraucher schnell die Übersicht verlieren. Dem schiebt die Regierung jetzt einen Riegel vor. Sie nimmt damit vorrangig die Kreditgeber in die Pflicht.

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Onlineshopping per Handy: Zunehmend auch jüngere Menschen betroffen

Foto: przemekklos / Pond5 Images / IMAGO

Verbraucher sollen bei Kreditgeschäften künftig besser geschützt werden. Das hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Zum Kern der Reform gehören mehr und schärfere Kreditwürdigkeitsprüfungen,aber auch ein besserer Schutz persönlicher Daten. Damit setzt Deutschland EU-Recht um.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD),die im Bundestag nicht sprach,sagte dazu der Nachrichtenagentur dpa: »Die Reform des Verbraucherkreditrechts ist eines der größten verbraucherpolitischen Gesetzgebungsvorhaben der vergangenen Jahre und betrifft viele Millionen Menschen.«

Was sich ändert

Künftig unterliegen Zahlungsmethoden wie »Jetzt kaufen,später bezahlen« (»Buy now,pay later«) den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. So soll hier künftig die Kreditwürdigkeit geprüft werden. »Dies begegnet der Gefahr,dass insbesondere jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Abschluss einer Vielzahl solcher Verträge,selbst wenn die jeweiligen Einzelbeträge für sich betrachtet nicht besonders hoch sind,den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren und in eine Überschuldungsspirale geraten«,heißt es im Gesetz. Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin hat ein knappes Viertel der unter Dreißigjährigen beim Onlineshopping mit der »Buy now,pay later«-Methode schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren.

Die Regeln für Kreditwürdigkeitsprüfungen werden gestrafft. Kredite sollen nur noch vergeben werden dürfen,wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Bei der Prüfung dürfen keine Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie vor allem Gesundheitsdaten verwendet werden.

Kreditgeber werden zur »Nachsicht« gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden,etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten.

Banken dürfen Dispokredite künftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden.

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Nadine Heselhaus von der SPD sprach von einer »echten Verbesserung für den Verbraucherschutz« und betonte: »Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür,dass aus einem einfachen Kauf keine Schuldenfalle wird.«

Dagegen sahen Grüne und Linke die Regelungen als nicht weitgehend genug an. »Insgesamt lassen Union und SPD einfach zu viele unnötige Schutzlücken«,kritisierte der Grünenabgeordnete Stefan Schmidt. Er monierte unter anderem,dass sogenannte Debitkarten ausgenommen seien und der Schutz vor Wucherzinsen nur halbherzig erfolge.

mik/dpa-AFX

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