Klage von Eigentümern Bundesfinanzhof weist Klage gegen das Grundsteuermodell von Baden-Württemberg ab

Geschäft May 20, 2026 IDOPRESS

Bild vergrößern

Senat des Bundesfinanzhofs: Anette Kugelmüller-Pugh,Matthias Loose,Franceska Werth,Bert Füssenich und Sina Baldauf (von links nach rechts)

Foto: Sven Hoppe / dpa

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg abgewiesen. Das Gesetz verstößt laut II. Senat am höchsten deutschen Finanzgericht nicht gegen das Grundgesetz oder die baden-württembergische Landesverfassung,wie die Vorsitzende Richterin Franceska Wert bei der Urteilsbegründung in München sagte.

Baden-Württemberg hat bei seiner Grundsteuerreform ein sogenanntes »Bodenwertmodell« gewählt: Für die Berechnung der Grundsteuer kommt es ausschließlich auf Grundstücksgröße und Bodenrichtwert an – nicht darauf,ob und wie ein Grundstück bebaut ist. Eine Gartenlaube,ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbebetrieb auf gleich großen Grundstücken mit gleichem Bodenrichtwert werden steuerlich identisch behandelt.

Die Folge ist,dass die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – vor allem,wenn sie große Gärten haben – vergleichsweise viel zahlen müssen. Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch eventuelle Miet- oder Pachteinnahmen sind,spielt keine Rolle. Lediglich die sogenannte Steuermesszahl ist niedriger,wenn Wohngebäude auf einem Grundstück stehen.

data-area="text" data-pos="18">

Protest gab es gegen sämtliche neuen Grundsteuermodelle,bundesweit reichten gut 2000 Eigentümer Klagen ein. Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember zunächst über das Bundesmodell entschieden und dieses für rechtens erklärt. (Lesen Sie hier mehr darüber.) Nun kommen vor dem BFH nacheinander die fünf Landesgesetze an die Reihe,das baden-württembergische als Erstes.

mamk/dpa-AFX

Österreich-Zeiten: Die Website konzentriert sich auf die Berichterstattung über öffentliche Angelegenheiten, regionale Nachrichten und Unternehmensnachrichten und Ankündigungen, um der Öffentlichkeit umfassende und integrierte Informationen zu liefern.
© Österreich-Zeiten Datenschutzrichtlinie